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Darf ein 16-jähriger, der noch vollzeitschulpflichtig ist, mittwochs und sonntags Anzeigenblätter für jeweils 2,5 bis 3 Stunden verteilen?

verboten. Von diesem grundsätzlichen Verbot gibt es aber einige Ausnahmen. Beispielsweise gilt das Verbot nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten (d.h. der Eltern), soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist sowie die Dauer von zwei Stunden täglich nicht überschreitet (§ 5 Abs.3 JArbSchG). Sonntags ist die beschriebene ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 29271

In welchem Umfang dürfen Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, neben der Schule arbeiten gehen?

der Vollzeitschulpflicht, die abhängig vom Bundesland neun oder zehn Jahre beträgt (in NRW zehn Jahre), darf sie mit der beschriebenen Tätigkeit nur in den Schulferien beschäftigt werden. Eine Beschäftigung vollzeitschulpflichtiger Jugendlicher während der Ferien ist für vier Wochen/20 Tage pro Jahr zulässig. Die Höchstarbeitszeit beträgt acht Stunden/Tag bzw. 40 Stunden/Woche. Auch hier gilt die 5-Tage-Woche.Weitere ...

Stand: 10.05.2023

Dialog: 4268