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Dürfen Jugendliche bei Festen (z.B. Strassenfest, Veranstaltungen von Vereinen) Alkohol ausschenken?

als Kinder im Sinne des JArbSchG.Die Beschäftigung von Kindern ist bis auf wenige Ausnahmen verboten (§ 5 JArbSchG).Das JArbSchG verbietet weder die Beschäftigung eines Jugendlichen in Gaststätten noch den Ausschank von Alkohol durch Jugendliche. Nach § 31 Abs. 2 ist zu beachten: "Wer Jugendliche beschäftigt, muß sie vor körperlicher Züchtigung und Mißhandlung und vor sittlicher Gefährdung durch andere ...

Stand: 29.06.2023

Dialog: 5829