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Ist die Beschäftigung von Schülern, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen, am Wochenende zulässig?

zu beachten: Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten.Nach Beendigung der Arbeitszeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 12 Stunden beschäftigt werden. Ein Schulbeginn vor Ende dieser Zeitspanne ist hiervon nicht betroffen.Den Jugendlichen müssen im Voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Pausen ...

Stand: 18.11.2022

Dialog: 42755