Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Dürfen Jugendliche für Tätigkeiten in Bereichen, die mit Taubenkot verunreinigt sind, zum Reinigen eingesetzt oder beschäftigt werden?

Vorschriften, im vorliegenden Fall die Regelungen der Biostoffverordnung/BioStoffV, zu beachten. Auch sollte bei Arbeiten in kotbelasteten Bereichen die Einhaltung üblicher Hygienestandarts und die Verwendung von Atemschutz eine Selbstverständlichkeit sein. Das Ausmaß der Gefährdung und die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind jeweils im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber tätigkeitsbezogen ...

Stand: 15.04.2019

Dialog: 3449