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Ist der Auftraggeber verpflichtet zu kontrollieren, ob der Nachunternehmer die Bestimmugen des Jugendarbeitsschutzgesetzes einhält?

Grundsätzlich obliegen arbeitsschutzrechtliche Pflichten als auch die Pflichten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG dem direkten Arbeitgeber, in diesem Fall also dem Nachunternehmer als Arbeitgeber des Jugendlichen.§ 8 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet aber die Arbeitgeber zur Zusammenarbeit. Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforde ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 6654