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Wer haftet bei Arbeitsunfällen, wenn der Mitarbeiter nicht nach den Unterweisungen handelt?

des Beschäftigten zurückgeführt werden kann, ist der Arbeitgeber respektive die verantwortliche Person, weder nach Arbeitsschutzrecht noch nach dem Strafrecht zur Verantwortung, zu ziehen. Allerdings enthalten weder das Strafrecht noch die Vorschriften des Arbeitsschutzrechts Regelungen zum privaten Haftungsrecht. Die Frage der privatrechtlichen Haftung kann daher aus Sicht des Arbeitschutzes nicht beantwortet ...

Stand: 15.03.2017

Dialog: 3666