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Kann ein Mitverschulden eines Mitarbeiters vorliegen, wenn sich bei Reinigungsarbeiten ein separates Deckenteil aus seiner schlecht ausgeführten Halterung löst?

 kann dazu führen, dass die Beschäftigten kaum ordnungsgemäß bzw. umfassend über mögliche Gefahren bei bestimmten Tätigkeiten informiert sind. Dies kann dazu führen, dass Mitarbeiter mit Aufgaben betraut werden, für die sie nicht oder nur eingeschränkt geeignet sind; dies wäre dann ein Organisations- oder Auswahlverschulden des Arbeitgebers. Demzufolge muss zunächst im Rahmen der Unfalluntersuchung geprüft ...

Stand: 10.02.2015

Dialog: 13753