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Kann ein Mitverschulden eines Mitarbeiters vorliegen, wenn sich bei Reinigungsarbeiten ein separates Deckenteil aus seiner schlecht ausgeführten Halterung löst?

. Bekannte Hinweise über in der Vergangheit liegende Mängel an der Decke / an Deckenelementen wirken natürlich zu Lasten der Verantwortlichen. Die weiteren Fragen zum Fall zielen aber auf die Schuldfrage und Arbeitnehmerhaftung ab. Zu Fragen des Haftungsrechts kann und darf KomNet keine Auskünfte geben. Die Frage des Verschuldens und der Haftung von Beschäftigten kann aus Sicht des Arbeitschutzes ...

Stand: 10.02.2015

Dialog: 13753