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Sind Beschäftigte in einem Betrieb zur umfassenden Auskunft bei Fragen von Arbeitsschutzbehörden, Staatsanwaltschaft oder Polizei verpflichtet?

vernehmen (§§ 46 OWiG, 161a StPO). Dabei kommt auch die zeugenschaftliche Aussage eines Beschäftigten in Frage. Gleiches gilt auch für die Ermittlungen von Polizei oder Staatsanwaltschaft. Beschäftigte können sich allerdings - auch ohne dazu verpflichtet zu sein - bereit erklären, freiwillig eine Auskunft zu erteilen. Dabei sollte ein Beschäftigter aber immer seine arbeitsrechtlichen ...

Stand: 10.02.2015

Dialog: 3372