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Haben Mitarbeiter in sicherheitsrelevanten Bereichen die Pflicht, bei Verdacht auf psychische Erkrankungen ihre Vorgesetzten zu informieren?

, dass der Arbeitgeber nur solche Informationen erhält, die ihn in die Lage versetzen, die von ihm getroffenen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ändern oder zu ergänzen, so dass das Ziel des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigen erreicht wird. Das kann beispielsweise erfolgen, indem sich der betroffene Beschäftigte vertrauensvoll an den Betriebsarzt oder den Betriebsrat des Unternehmens wendet. Neben ...

Stand: 11.12.2015

Dialog: 25520