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Sind Beschäftigte in einem Betrieb zur umfassenden Auskunft bei Fragen von Arbeitsschutzbehörden, Staatsanwaltschaft oder Polizei verpflichtet?

. der Arbeitsstättenverordnung, Baustellenverordnung) betroffen sein, können die Arbeitschutzbehörden von Beschäftigten, die gleichzeitig verantwortliche Personen i.S. des § 13 ArbSchG sind, die für ihre Überwachungsaufgabe erforderlichen Auskünfte verlangen, vgl. § 22 Abs. 1 ArbSchG. Sollte eine Arbeitsschutzbehörde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen eine verantwortliche Person eingeleitet haben, darf sie auch Zeugen ...

Stand: 10.02.2015

Dialog: 3372