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Was kann unternommen werden, wenn Beschäftigte die durchgängige Benutzung von Schutzhandschuhen verweigern?

kann auf Grund der DGUV Vorschrift 1 durch die zuständige Berufsgenossenschaft als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Im Falle des Arbeitsschutzgesetz ist dies nur über den Umweg einer durch die zuständige Arbeitsschutzbehörde ausgesprochenen Anordnung (Ordnungsverfügung) möglich (§ 22 Abs. 3 ArbSchG). Grundsätzlich dürften solche Maßnahmen in der betrieblichen Praxis wenig erfolgsversprechend und zudem ...

Stand: 17.02.2023

Dialog: 5431