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Was können wir tun, wenn der Arbeitgeber auf Beschwerden wegen unzumutbarer Sommertemperaturen am Arbeitsplatz nicht eingeht?

im Arbeitsraum von +26 °C, +30 °C bzw. +35 °C technische, organisatorische und personbezogene Maßnahmen genannt.Ein Schutz gegen unmittelbare Sonneneinstrahlung wird in Nummer 3.5 (3) des Anhangs zur ArbStättV gefordert. Fenster, Oberlichter und Glaswände müssen unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der Art der Arbeitsstätte eine Abschirmung gegen übermäßige Sonneneinstrahlung ermöglichen.In ...

Stand: 09.09.2022

Dialog: 1925