Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Muss ich mich als Personalvertretung um den Arbeitsunfall eines Mitarbeiters einer Fremdfirma kümmern?

Sofern es sich um keine Arbeitnehmerüberlassung i.S. des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) handelt, ist für Fremdfirmenbeschäftigten im Rahmen eines Werkvertrages grundsätzlich deren Arbeitgeber arbeitsschutzrechtlich verantwortlich. Dem Betriebsrat des Betriebes, in dem Fremdfirmenbeschäftigte tätig werden, stehen aber in jedem Fall Unterrichtungsrechte gem. § 80 Betriebsverfassungsgesetz ...

Stand: 20.02.2015

Dialog: 5590