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Dürfen Mitarbeiter und Sicherheitsbeauftragte bei Fragen zum Arbeitsschutz in direkten Kontakt mit der Sicherheitsfachkraft treten?

Buches Sozialgesetzbuch mitteilen. Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht wird somit ein Zusammenwirken zwischen Beschäftigten und Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. Betriebsarzt gefordert und gewünscht. Es bestehen keine Hinderungsgründe, dass sich Beschäftigte oder Sicherheitsbeauftragte in Arbeitsschutzangelegenheiten von der Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. dem Betriebsarzt informatorische ...

Stand: 19.02.2015

Dialog: 4572