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Wo findet man gesetzliche Grundlagen für die Mitbestimmung von Betriebsräten bei der Anschaffung von neuen Bürostühlen?

Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 (1) 7 Betriebsverfassungsgesetz/BetrVG. Dort ist geregelt, dass er über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der berufgenossenschaftlichen Regelwerke mitzubestimmen hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht.Bei der Auswahl ...

Stand: 19.02.2024

Dialog: 1760