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Was können wir tun, wenn der Arbeitgeber auf Beschwerden wegen unzumutbarer Sommertemperaturen am Arbeitsplatz nicht eingeht?

und der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur vorhanden sein. Die zugehörige ASR A 3.5  konkretisiert diese Anforderungen: Grundsätzlich soll die Lufttemperatur in Arbeits- und Sozialräumen +26 °C nicht überschreiten. Bei hochsommerlichen Außenlufttemperaturen sieht die ASR A 3.5 ein gestuftes Maßnahmenkonzept vor. Darin werden bei Überschreitung der Lufttemperaturen ...

Stand: 09.09.2022

Dialog: 1925