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Ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich, wenn beim Arbeitnehmer eine allergische Reaktion beim Tragen von Sicherheitsschuhen festgestellt wurde?

Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung festzulegen und umzusetzen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilu ...

Stand: 09.01.2015

Dialog: 18438