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Muss eine Gefährdungsbeurteilung für Schwangere oder Stillende auf der Intensivstation erstellt sein, obwohl diese Frauen routinemäßig ein Beschäftigungsverbot erhalten?

der Gefährdungsbeurteilung ist, dass Schwangere und Stillende grundsätzlich nicht auf der Intensivstation eingesetzt werden dürfen und als Schutzmaßnahme nur die Freistellung auf Grund eines Beschäftigungsverbotes in Frage kommt, braucht nicht für jede neue Schwangere eine neue Gefährdungsbeurteilung erstellt zu werden.Auf das Merkblatt der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg "Werdende Mütter im Krankenhaus" weisen wir hin. ...

Stand: 22.05.2017

Dialog: 29323