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Wann muss nach dem neuen Mutterschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden?

sind und deshalb besondere Maßnahmen zum Schutz von schwangeren und stillenden Frauen und ihrer Kinder erfordern. Arbeitgeber haben vorab Art, Ausmaß und Dauer der potenziellen Gefährdung auch für schwangere und stillende Frauen nach Nummer 1 generell zu beurteilen und den Bedarf an Schutzmaßnahmen in einer ersten Einstufung nach Nummer 2 zu ermitteln. Die generelle Beurteilung der Arbeitsbedingungen muss grundsätzlich ...

Stand: 08.01.2018

Dialog: 30852