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Kann man sich hinsichtlich der Rettung einer im Auffanggurt hängenden Person auf das Vorhandensein einer Höhenrettungsgruppe bei der örtlichen Berufsfeuerwehr berufen?

oder die Unternehmerin in der Regel selbst Einrichtungen und Sachmittel sowie fachkundiges Personal zum Retten hängender/aufgefangener Personen bereitstellen (§ 24 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“). Einzelheiten zu möglichen Rettungsmaßnahmen bzw. deren Planung enthält die DGUV Regel 112-199 „Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen“."Die Aussage "unverzüglich ...

Stand: 19.12.2024

Dialog: 26669