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Kann man sich hinsichtlich der Rettung einer im Auffanggurt hängenden Person auf das Vorhandensein einer Höhenrettungsgruppe bei der örtlichen Berufsfeuerwehr berufen?

schnell aus der freihängenden Position befreit werden. Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers oder der Unternehmerin, die schnelle Rettung einer im Auffanggurt hängenden Person zu gewährleisten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der öffentliche Rettungsdienst meist nicht über Einrichtungen und Personal für die Höhenrettung verfügt. Für eine schnelle Rettung muss deshalb der Unternehmer ...

Stand: 19.12.2024

Dialog: 26669