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Wann muss nach dem neuen Mutterschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden?

der Mutterschutz berücksichtigt werden muss, unabhängig davon, ob eine schwangere oder stillende Frau dort tätig ist. In der Gesetzesbegründung (Bundestags-Drucksache 18/8963 vom 28.06.2016) wird hierzu u.a. ausgeführt:"Satz 1 stellt klar, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG ermitteln muss, welche Tätigkeiten nach Art, Ausmaß und Dauer mutterschutzsensibel ...

Stand: 08.01.2018

Dialog: 30852