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Darf ein Abwasserschacht, der keine Steigeisen, -bügel oder ähnliches hat, nur mit einer Sicherung gegen Absturz begangen werden?

Anlagen". In den genannten Regelwerken wird für den beschriebenen Fall als Schutzmaßnahme gegen Absturz beispielhaft der Einsatz eines Höhensicherungsgerätes mit integrierter Rettungshubeinrichtung und Dreibock genannt. Auf die Informationen der DGUV Regel 101-005 „Hochziehbare Personenaufnahmemittel“ sei in diesem Zusammenhang hingewiesen. ...

Stand: 28.05.2019

Dialog: 42731