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Müssen Monteursfahrzeuge mit Sommer- bzw. Winterreifen ausgerüstet werden oder reichen sog. Ganzjahresreifen?

mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen." In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist unter dem § 36 u. a. noch folgendes nachzulesen:"(4) Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen im Sinne des Absatzes 2,1.durch deren Laufflächenprofil ...

Stand: 31.10.2020

Dialog: 14770