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Ist ein Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung bezüglich psychischer Belastungen zu erstellen? Welche Handlungsmöglichkeiten hat diesbezüglich der Betriebsrat?

sind dies die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) zu wenden (§ 17 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz).Die Aufsichtsbehörde kann dann prüfen, ob die strukturellen Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung erfüllt sind und ob ggf. ausreichende Maßnahmen zur Verhinderung auch psychischer Gefährdungen getroffen werden. ...

Stand: 14.05.2019

Dialog: 13827