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Dürfen Mitarbeiter, die an Epilepsie leiden, im Rahmen ihrer Tätigkeit z.B. eine Leiter besteigen bzw. einen Stapler benutzen?

". Unter dem Punkt 3.3 lässt sich dort zu Tätigkeiten mit Absturzgefahr folgendes nachlesen:In der Regel sind bei Absturzhöhen von mehr als 1 Meter Maßnahmen gegen Absturz erforderlich. Wegen der Vielfalt der Arbeitsplätze vor allem im Handwerk werden auch abweichende Regelungen beschrieben. Vorrang hat auf jeden Fall eine vollständige, umfassende, aktuelle arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene ...

Stand: 15.03.2019

Dialog: 24233