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Kann eine Krankenschwester mit allergiebedingtem Asthma weiterhin eingesetzt werden, wenn ihr aus gesundheitlichen Gründen ein Arbeiten mit Mundschutz nicht möglich ist?

Forderung findet sich auch in der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". In § 7 Absatz 2 ist Folgendes nachzulesen:"Der Unternehmer darf Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen."Konkretisiert wird dies durch die DGUV Regel 100-001. Hier sind unter dem Punkt 2.6.2 noch folgende Erläuterungen ...

Stand: 24.03.2020

Dialog: 43103