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Welche Behörde überprüft, ob die gesetzliche Pflicht zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung eingehalten wird?

, die betroffenen Beschäftigten in die Beurteilung einzubeziehen.Die Überwachung und Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften zum Arbeitsschutzgesetz ist staatliche Aufgabe (§ 21 Abs. 1 ArbSchG). Gemäß dem föderalistischen System Deutschlands sind für den Arbeitsschutz die Bundesländer zuständig. Die obersten Landesbehörden (Arbeitsministerien) bestimmen dazu meist nachgeordnete Behörden mit dem Vollzug bzw ...

Stand: 20.12.2018

Dialog: 4126