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Welche Behörde überprüft, ob die gesetzliche Pflicht zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung eingehalten wird?

ersichtlich sind. Bei gleichartiger Gefährdungssituation ist es ausreichend, wenn die Unterlagen zusammengefaßte Angaben enthalten. Den Beschäftigten ist bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes, also auch bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, das Recht auf Mitwirkung einzuräumen. Im Falle einer Personalvertretung nimmt diese die Mitwirkung war. Bei der Beurteilung von Arbeitsplätzen ist es förderlich ...

Stand: 20.12.2018

Dialog: 4126