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Muss eine Gefährdungsbeurteilung neu erstellt und dokumentiert werden, wenn nachträglich Ergänzungen eingearbeitet werden sollen?

. - Erkenntnisse aus Arbeitsunfällen - Auftreten von Berufskrankheiten - Anschaffung neuer Maschinen und Geräte - Einführung neuer Arbeitsstoffe - Umgestaltung von Arbeits- und Verkehrsbereichen - neue Arbeitsschutzvorschriften etc. Auf die Informationen zur Gefährdungsbeurteilung unter www.arbeitsschutz.nrw.de bzw. unter www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de weisen wir hin. ...

Stand: 08.01.2015

Dialog: 13313