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Müssen Gefährdungen, die bereits durch Arbeitsschutzmaßnahmen beseitigt sind, in der Gefährdungsbeurteilung erfasst und dokumentiert werden?

kann Ihre Frage nicht pauschal mit ja oder nein beantwortet werden, sondern muss im jeweiligen Einzelfall entschieden werden.Die nötigen Maßnahmen sind in der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und gemäß der v.g. unter § 6 ArbSchG genannten Dokumentationspflicht sind die einzelnen Schritte in der Dokumentation festzuhalten.Handlungshilfen zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und zur Dokumetation ...

Stand: 12.03.2021

Dialog: 14594