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Ist es ausreichend, wenn im ASA-Protokoll die Überprüfung der „Wirksamkeitskontrolle der Gefährdungsbeurteilung" festgehalten wird?

. Der Arbeitsschutzausschuß tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen."Außerdem werden die Schwerbehindertenvertretung und fallweise Fachleute und Verantwortliche aus den betrachteten Betriebsbereichen eingeladen.Verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung des ASA ist der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber oder eine von ihm bevollmächtigte Person muss während der Sitzung anwesend sein.Die ...

Stand: 04.03.2025

Dialog: 44080