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Ist es ausreichend, wenn im ASA-Protokoll die Überprüfung der „Wirksamkeitskontrolle der Gefährdungsbeurteilung" festgehalten wird?

Aktualisierung erforderlich ist, so hat der Arbeitgeber dies unter Angabe des Datums der Überprüfung in der Dokumentation zu vermerken.Die Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen ist in der Gefährdungsbeurteilung mit den Angaben, wie Ergebnis der Überprüfung, Prüfer/Prüferin sowie Datum, zu dokumentieren.Nach § 11 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...

Stand: 04.03.2025

Dialog: 44080