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In welcher Frist muss die Gefährdungsbeurteilung überarbeitet werden, wenn sich im Betrieb nichts verändert hat?

die Gefährdungsbeurteilung alle "x Jahre" zu überprüfen ist. Die genaue Frist "x" wird von den einzelnen Unfallversicherungsträgern vorgegeben, beispielsweise von der BG Holz und Metall mit 3 Jahren.Weitere Hinweise finden sich z.B. im § 7 Abs.7 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): danach hat der Arbeitgeber "die Funktion und die Wirksamkeit der technischen Schutzmaßnahmen regelmäßig, mindestens jedoch jedes dritte Jahr ...

Stand: 20.11.2025

Dialog: 16667