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Müssen Gefährdungen, die bereits durch Arbeitsschutzmaßnahmen beseitigt sind, in der Gefährdungsbeurteilung erfasst und dokumentiert werden?

der Arbeitgeber über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus den- das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung,- die von ihm festgelegt Maßnahmen des Arbeitsschutzes und- das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind.Die BetrSichV fordert, dass der Arbeitgeber in die Beurteilung alle Gefährdungen einzubeziehen hat, die bei der Verwendung ...

Stand: 12.03.2021

Dialog: 14594