Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

In welcher Frist muss die Gefährdungsbeurteilung überarbeitet werden, wenn sich im Betrieb nichts verändert hat?

der Sicherheit und Gesundheit anzupassen ist. Eine bestimmte gesetzlich festgelegte Frist, in der eine Gefährdungsbeurteilung überarbeitet werden muss, gibt es nicht."Es finden sich jedoch in Abhängigkeit von den betrieblichen Gefährdungen verschiedene Vorgaben bzw. Hinweise zu solchen Fristen.Beispielsweise gibt die DGUV Vorschrift 2 in ihrer Anlage 1 vor, dass in Kleinunternehmen unter 10 Beschäftigten ...

Stand: 20.11.2025

Dialog: 16667