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In welcher Frist muss die Gefährdungsbeurteilung überarbeitet werden, wenn sich im Betrieb nichts verändert hat?

die Gefährdungsbeurteilung alle "x Jahre" zu überprüfen ist. Die genaue Frist "x" wird von den einzelnen Unfallversicherungsträgern vorgegeben, beispielsweise von der BG Holz und Metall mit 3 Jahren.Weitere Hinweise finden sich z.B. im § 7 Abs.7 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): danach hat der Arbeitgeber "die Funktion und die Wirksamkeit der technischen Schutzmaßnahmen regelmäßig, mindestens jedoch jedes dritte Jahr ...

Stand: 20.11.2025

Dialog: 16667

Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung beim Einsatz einer Fremdfirma durchgeführt werden ?

Mindestfristen für die Wiederholung, Aktualisierung oder Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung sind nicht vorgegeben. In den LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV 35) wird unter Ziffer A 3.2 zu § 3 Abs. 1 „Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung“ folgendes ausgeführt. Die Ausführungen sind sinngemäß auch auf die Gefährdungsbeurteilung gemäß Bildschirmarbeitsverordnung ...

Stand: 08.01.2015

Dialog: 6771