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Nach dem BAG-Urteil - 9 AZR 1117/06 - hat ein Beschäftigter Anspruch auf Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, nicht aber auf bestimmte Überprüfungskriterien und -methoden. Was ist unter diesen Kriterien und Methoden zu verstehen?

Teil 2, der Humankriterien sowie der sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit unter Anwendung des Verfahrens des Beobachtungsinterviews durch eine arbeitswissenschaftlich/arbeitspsychologisch qualifizierte Person;"Die Entscheidungsgründe des BAG beziehen sich auf die vom Kläger unter der Randnummer 5 genannten Kriterien ...

Stand: 31.01.2019

Dialog: 30879