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Gibt es in Deutschland eine vorgeschriebene Risikobeurteilungsmatrix?

werden. Die von Ihnen erstellte Risikobewertung unterliegt der Überprüfung durch die Berufsgenossenschaften und die Aufsichtsbehörden. Wenn Sie eine eigene Matrix entwickeln, was nicht verboten ist, dann besteht die Möglichkeit, daß Sie Ihren Weg umfangreich erklären müssen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der DGUV.   ...

Stand: 23.02.2016

Dialog: 26001