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Nach dem BAG-Urteil - 9 AZR 1117/06 - hat ein Beschäftigter Anspruch auf Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, nicht aber auf bestimmte Überprüfungskriterien und -methoden. Was ist unter diesen Kriterien und Methoden zu verstehen?

"Der Gesetzgeber räumt den Verantwortlichen einen breiten Spielraum zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes ein. Wie die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist, ist im Gesetz nicht detailliert festgeschrieben, es werden nur Grundsätze benannt. Das bedeutet, dass es keinen "richtigen" Weg für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gibt. Je nach örtlichen Gegebenheiten sind verschiedene Vor ...

Stand: 31.01.2019

Dialog: 30879