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Wie binde ich die psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung ein?

in folgenden Schritten: 1. Planung und Vorbereitung 2. Erfassung der psychischen Belastungen 3. Datenauswertung und -rückmeldung 4. Ableitung von Maßnahmen 5. Umsetzung der Maßnahmen 6. Wirksamkeitskontrolle. Eine gute Hilfe zur Implementierung finden Sie in dem IAG Report 1/2013 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung "Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen - Tipps zum Einstieg ...

Stand: 27.08.2019

Dialog: 21670