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Nach dem BAG-Urteil - 9 AZR 1117/06 - hat ein Beschäftigter Anspruch auf Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, nicht aber auf bestimmte Überprüfungskriterien und -methoden. Was ist unter diesen Kriterien und Methoden zu verstehen?

Vorgehensweisen möglich. Wichtig ist, dass Sie sich die potentiellen Gefahren in Ihrem Betrieb (frühzeitig) bewusst machen und erkennen, wo Handlungsbedarf besteht - bevor etwas passiert!" (Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, BAuA).In § 5 des Arbeitsschutzgesetzes / ArbSchG wird gefordert, dass der Arbeitgeber die im Betrieb vorhandenen Gefährdungen ermittelt und auf dieser Grundlage ...

Stand: 31.01.2019

Dialog: 30879