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Ist es sinnvoll, bei der Gefährdungsbeurteilung den Teil der psychischen Belastungen unabhängig von der restlichen Beurteilung durchzuführen?

Psychische Belastungen und Gefährdungen werden bzgl. der Gefährdungsbeurteilung prinzipiell genauso behandelt wie andere Gefährdungen. Insofern gibt es im Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und den darauf gestützten Verordnungen keine Vorgaben, in welcher Reihenfolge die Gefährdungen beurteilt und bearbeitet werden müssen. "Regelkonform" wäre also auch eine zeitlich unabhängige Bearbeitung ...

Stand: 17.03.2025

Dialog: 23785