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Müssen bei der Gefährdungsbeurteilung Psyche auch psychische Probleme aus der Privatsphäre oder Suchtprobleme der Beschäftigten berücksichtigt werden?

Nein, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden Belastungen der Arbeit ermittelt und beurteilt. Psychische Probleme aus der Privatsphäre oder Suchtprobleme sind nicht Inhalt der Gefährdungsbeurteilung. Es ist jedoch möglich, im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge spezifische Gefährdung für ausgewählte Personengruppen zu erfassen und beurteilen.Zu beurteilen sind nach Verständigung ...

Stand: 07.11.2019

Dialog: 42912