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Darf ein Sicherheitsbeauftragter vom Vorgesetzten mit der Erstellung eines Entwurfs einer Gefährdungsbeurteilung für einen Arbeitsplatz beauftragt werden?

. Zu den besonderen Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten gehört es, • auf den Zustand der Schutzeinrichtungen und deren Benutzung zu achten. • auf den Zustand der persönlichen Schutzausrüstungen und deren Benutzung zu achten. • sicherheitstechnische Mängel dem Vorgesetzten zu melden. • Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit Maschinen und Arbeitsstoffen zu informieren. • sich um neue Mitarbeiter zu kümmern ...

Stand: 29.05.2019

Dialog: 42741