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Handelt man ordnungswidrig oder macht man sich strafbar, wenn man eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz nicht vornimmt?

auf die Exekutive.Als Beispiel für § 25 Abs. 1 ArbSchG kann dabei z.B. die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) herangezogen werden. Dabei handelt es sich um eine Verordnung im Sinne des § 18 ArbSchG. In § 22 BetrSichV sind zahlreiche Ordnungswidrigkeiten aufgelistet. Dabei verweist § 22 Abs. 1 Satz 1 BetrSichV für alle folgenden Ordnungswidrigkeiten auf § 25 Abs.1 ArbSchG zurück. Dort heißt es ist § 22 Nr. 1 ...

Stand: 14.03.2019

Dialog: 42625