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Müssen verhaltensbezogene Maßnahmen in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden oder ist es ausreichend, wenn diese in Arbeitsanweisungen aufgenommen werden?

Es ist ausreichend, wenn in der Gefährdungsbeurteilung auf die Arbeitsanweisungen verwiesen wird.Grundsätzliche Vorgaben zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung finden sich im § 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Danach muss der Arbeitgeber "über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurtei ...

Stand: 09.08.2020

Dialog: 43246