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Reicht es für die Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen aus, dass an nur einem Filialstandort die Belastungsfaktoren ermittelt, Maßnahmen abgeleitet und überprüft werden?

müssen bei "Gefährdungen" getroffen werden, nicht erst bei "hohen Gesundheitsrisiken". Zur Einstufung, wann eine psychische Gefährdung" vorliegt, wird auf die inzwischen umfangreiche Literatur mit Handlungshilfen verwiesen (z.B. unter www.gda-psyche.de ). ...

Stand: 15.06.2015

Dialog: 24064