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Muss für die Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV jedes Arbeitsmittel aufgeführt und die Gefährdungen erfasst werden?

von gleichartigen elektrischen Betriebsmitteln die gleichen Gefahren aus, dann reicht es aus, für die Gruppe der elektrischen Betriebsmittel die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.Im Falle von Maschinen, wo die Gefahr durch konstruktive Maßnahmen gebannt ist, muss sehr wohl dieses Arbeitsmittel in der Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden. Hinsichtlich der Schutzmaßnahmen wäre z. B. nichts weiter festzulegen ...

Stand: 29.08.2019

Dialog: 6180